Aktuelles

Zur Übersicht | Drucken

28.01.2019 | Abgeordnetenbüro

Doppelhaushalt 2019/2020: Kabinett beschließt Eckdaten

Schwerpunkte bei Familie, Bildung, Wohnen und Sicherheit

In seiner Klausurtagung am 24.05.01.2019 hat der Ministerrat die Eckdaten des Doppelhaushaltes 2019/2020 beschlossen. Dabei wird die solide und generationengerechte Finanz- und Haushaltspolitik in Bayern fortgesetzt. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart wird der Freistaat ohne neue Schulden auskommen und zusätzlich wird auch der Abbau der Staatsverschuldung konsequent fortgesetzt.

Der bayerische Staatshaushalt kommt damit zum 14. und 15. Mal in Folge im allgemeinen Haushalt ohne neue Schulden aus und der Abbau der Staatsverschuldung wird konsequent mit 1 Mrd. € fortgesetzt. Da jedoch die Gesamtausgaben in 2019 und 2020 auf insgesamt 125 Mrd. € steigen, müssen auch Mittel aus den Rücklagen von momentan rund 6 Mrd. € entnommen werden.



 

  • Die Bildungsausgaben bilden dabei mit insgesamt ca. 42 Mrd. € den größten Ausgabenblock und übersteigen erstmals die Marke von 40 Mrd. €.
  • Für die innere Sicherheit und Rechtsschutz sind insgesamt Ausgaben in Höhe von rund 13,5 Mrd. € vorgesehen.
  • Der Kommunale Finanzausgleich 2019 ist mit insgesamt 9,97 Mrd. € so hoch wie noch nie.
  • Die Investitionsausgaben steigen mit insgesamt 17,0 Mrd. € auf ein neues Rekordniveau.
  • Im Doppelhaushalt 2019/2020 sind insgesamt 4.306 neue Stellen vorgesehen; insbesondere 2.200 zusätzliche Stellen für Schulen und 1.000 zusätzliche Stellen für die Polizei.
Der Schwerpunkt beim Doppelhaushalt 2019/2020 liegt auf den Familienleistungen:
  • Die Ausweitung des Beitragszuschusses auf das erste und zweite Kindergartenjahr und ab dem Jahr 2020 die Beitragsentlastung in der Kinderkrippe führen zu Gesamtausgaben für die Kostenfreiheit der Kinderbetreuung von rund 910 Mio. €. Das sind Mehrausgaben gegenüber dem Jahr 2018 von insgesamt knapp 630 Mio. €. Künftig werden damit alle drei Kindergartenjahre sowie die Krippenbetreuung ab dem zweiten Lebensjahr nahezu beitragsfrei gestellt.
  • Für die Fortführung des zum 1. September 2018 eingeführten Bayerischen Familiengeldes sind insgesamt rund 1,5 Mrd. € vorgesehen. Das sind insgesamt rund 960 Mio. € mehr als im Haushaltsplan 2018.
  • Das Bayerische Landespflegegeld wird fortgesetzt; der Mittelansatz hierfür beträgt knapp 750 Mio. € im Doppelhaushalt.
  • Der Bewilligungsrahmen für die Wohnraumförderung wird insgesamt fast 1,7 Mrd. € betragen. Für die Bayerische Eigenheimzulage und das Baukindergeld BayernPlus sind insgesamt 375 Mio. € eingeplant. Damit stehen für den Bereich Wohnungsbau über 2 Mrd. € zur Verfügung.
  • Bei der Städtebauförderung ist unter Einbeziehung aller Städtebauförderungsprogramme ein neuer Rekordbewilligungsrahmen von insgesamt ca. 910 Mio. € zu verzeichnen.