Holetschek: „Das neue Jagdgesetz ist praxisnah, modern und ausgewogen“
Das Bayerische Kabinett hat heute wichtige Eckpunkte des bayerischen Jagdgesetzes beschlossen. Die CSU-Fraktion hat sich in das Verfahren intensiv eingebracht.
- Der Waldpakt Bayern bleibt ein wichtiger Schulterschluss für die Zukunft unserer Wälder. Mit dem bayerischen Weg des Schützens und Nutzens treiben wir den klimaangepassten Waldumbau weiter voran. Mit uns wird es hier kein Abweichen geben.
- Die Eigenverantwortung der Grundbesitzer bei den Abschussregelungen für Rehwild wird gestärkt. Unter Einbindung der Jägerschaft sollen waldbauliche und jagdliche Ziele eigenverantwortlich und nachhaltig umgesetzt werden können. Grundsatz bleibt der Abschussplan. Es wird aber die Möglichkeit geschaffen, unter bestimmten Voraussetzungen künftig auf eine behördliche Abschussplanung zu verzichten. Damit leisten wir einen wesentlichen Beitrag zur Entbürokratisierung.
- Der Schutzstatus des Wolfs wurde im Juli 2025 auf europäischer Ebene abgesenkt. Er hat damit als „geschützte“ Art denselben Schutzstatus wie der Goldschakal. Wir treffen landesrechtlich die Vorbereitungen, um im Jagdrecht für Wolf und Goldschakal eine nachhaltige, mit europäischen Vorgaben vereinbare Bejagungsmöglichkeit zu eröffnen. Für deren Umsetzung bleiben allerdings Änderungen auf Bundesebene im Naturschutzrecht zur Entnahme des Wolfs und für ein Bestandsmanagement die zentrale Voraussetzung.
- Wir ändern die Jagdzeiten beim Rehwild: Schmalrehe dürfen vom 16. April bis 15. Januar bejagt werden, Rehböcke ebenfalls vom 16. April bis 15. Oktober, Kitze und Geißen vom 1. September bis 15. Januar.