Unterjoch/München. Um eine besonders bodenschonende Vorbereitung von Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) für die Frühjahrsbestellung mit Zwischenfrüchten und Grasuntersaaten zu ermöglichen, können die bayerischen Landwirte künftig mit dem Bodenumbruch bereits einen Monat früher beginnen. Wie Landtagsabgeordneter Eric Beißwenger von Landwirtschaftsminister Helmut Brunner erfuhr, nutzt der Freistaat die rechtlichen Spielräume aus und verlegt den Umbruchtermin auf den 16. Januar. Dieser Termin gilt nach Ministeriumsangaben auch für Winterkulturen und Winterzwischenfrüchte, die nach Ernte von ÖVF-Leguminosen anzubauen sind. Die Vorverlegung des frühestmöglichen Umbruchtermins soll laut Brunner auch dazu beitragen, Bodenverdichtungen zu vermeiden und eine gute Bodenstruktur zu erhalten. Dies dient dem Erosionsschutz, der Grundwasserneubildung, der Wasser- und Nährstoffversorgung der Kulturpflanzen und damit auch der Bodenfruchtbarkeit. Die Vorgaben zum Erosionsschutz auf erosionsgefährdeten Flächen sowie die Bestimmungen der Agrarumweltmaßnahmen sind allerdings weiterhin einzuhalten. Die Vorverlegung des frühestmöglichen Umbruchtermins wird mit der Novellierung der Erosionsschutzverordnung zum 1. Januar 2016 umgesetzt. Gleichzeitig wird den Landwirten die Möglichkeit eingeräumt, die Verpflichtungen der Erosionsschutzverordnung durch die Anlage von Erosionsschutzstreifen nicht nur bei Mais.
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