Gute Nachrichten für Brauereigaststätten
Für Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte wird der Zugang zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für den Monat November und Dezember verbessert und vereinfacht. Künftig ist der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt. Landtagsabgeordneter Eric Beißwenger begrüßt die Einigung zwischen der Bundesregierung und dem Freistaat Bayern: "Das ist ein wichtiges Signal für die vielen inhabergeführten Betriebe und Familienunternehmen bei uns im Allgäu."
Die bundesweite Regelung betrifft nicht nur Brauereigaststätten, sondern auch die Vinotheken auf Weingütern und Straußwirtschaften.