Eric Beißwenger: „Kein Beipackzettel für bayerische Semmeln“
Die Lebensmittel-Kennzeichnungspflicht muss für Bäcker, Metzger und Wirte praktikabel bleiben
München. Die Informationspflicht über lose Lebensmittel soll Menschen mit Allergien und Unverträglichkeiten helfen, gesundheitsschädliche Zutaten zu vermeiden. „Einen Beipackzettel für jede einzelne Semmel darf es aber nicht geben“, erklärte Eric Beißwenger, der verbraucherschutzpolitische Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag. Die Umsetzung der Neuregelung müsse auch für kleine Bäckereien, Metzger, Imbissbuden, Restaurants und Eisdielen ohne viel Aufwand machbar sein.
Die verpflichtende Allergenkennzeichnung geht aus der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung hervor und soll Informationen über Nährwerte, Herkunft und allergisches Potential vereinheitlichen. Dementsprechend müssen ab Anfang nächsten Jahres die 14 Hauptallergene wie glutenhaltiges Getreide, Nüsse, Milch, Sojabohnen oder Fisch für lose verkaufte Ware angegeben werden. Die Kennzeichnungspflicht gilt auch für alle allergen wirkenden Stoffe, die beim Herstellungsprozess oder der Verarbeitung verwendet werden.
Eine hinter der Ladenkasse hinterlegte Liste könne auf Nachfrage über potentielle Allergene in den unverpackten Lebensmitteln informieren, sagt Beißwenger. „Gerade wenn es sich um häufig wechselnde Speisen handelt, tun sich kleine Händler sonst schwer“, so der CSU-Politiker. Die bayerischen Behörden sollten beim Vollzug pragmatisch vorgehen. Nur so könnten langfristig praktikable Lösungen gefunden werden, um Allergikern ein sorgenfreies Schlemmen zu ermöglichen und ohne den Lebensmittelhändlern eine übermäßige Allergen-Verwaltung aufzubürden.
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