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03.08.2021

Schwere Unwetter

Hochwasser Soforthilfe wird auf den Landkreis Oberallgäu ausgeweitet

Die Hochwasser Soforthilfe wird auch auf den Landkreis Oberallgäu ausgeweitet. Landtagsabgeordneter Eric Beißwenger, der sich diesbezüglich an Finanzminister Albert Füracker gewandt hatte, begrüßt die Entscheidung: "Das ist ein wichtiges Zeichen für Betroffenen." Die Soforthilfe kann ab morgen beantragt werden.

Ansprechpartner ist das Landratsamt Oberallgäu. Es stellt die entsprechenden Formulare digital und in Papierform zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung, nach Absprache kann sie auch in bar erfolgen.



Zur Linderung der ersten Not wird eine Soforthilfe, zum Beispiel für die Wiederbeschaffung von zerstörtem Hausrat, von bis zu 5.000 Euro an betroffene Haushalte ausgezahlt. Hinzu kommt eine Soforthilfe für „Ölschäden an Gebäuden“ von bis zu 10.000 Euro. Bei Versicherbarkeit der Schäden gilt für Nichtversicherte jeweils ein Abschlag von 50 Prozent. Versicherungsleistungen werden auf die staatlichen Hilfen angerechnet. In Fällen, in denen Menschen durch Überschwemmungen in existenzielle Notlagen kommen, können durch Zuschüsse aus dem sogenannten Härtefallfonds bis zu 100 Prozent der entstandenen Schäden erstattet werden.

Zusätzlich zu den direkten finanziellen Hilfen greifen steuerliche Maßnahmen für Privatpersonen und Unternehmen. So können im Einzelfall Steuern gestundet, Vollstreckungsmaßnahmen aufgeschoben und Steuervorauszahlungen gestreckt werden. Auch Sonderabschreibungen sind möglich. Muss Hausrat und Kleidung in größerem Umfang wiederbeschafft werden, können diese Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Ansprechpartner ist das jeweils zuständige Finanzamt.