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23.02.2021

Corona Wirtschaftshilfen

Bayerische Corona-Hilfsmaßnahmen werden verlängert und ausgebaut

München. Bei der Auszahlung der Wirtschaftshilfen liegt Bayern deutschlandweit mit Abstand vorne. Bisher wurden in keinem anderen Bundesland in so kurzer Zeit so viele Anträge bewilligt und Auszahlungen veranlasst:

Fast 85 Prozent der eingegangenen Anträge auf Novemberhilfe und 60 Prozent der Anträge auf Dezemberhilfe sind bereits final bewilligt. Insgesamt konnten bereits über 1,2 Milliarden Euro ausbezahlt werden. Dies ist nicht zuletzt der tatkräftigen Unterstützung der über 200 staatlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der hervorragenden Einsatzplanung durch die IHK zu verdanken. Bei der Überbrückungshilfe II wurden bereits fast alle eingegangenen Anträge (94 Prozent) abgearbeitet.
Das Antragsverfahren für die Überbrückungshilfe III ist am 10. Februar 2021 erfolgreich gestartet. Seither wurden fast 36 Millionen Euro als Abschlagszahlungen ausgezahlt. Zudem kann seit letzter Woche auch die Neustarthilfe für Soloselbstständige beantragt werden. Mit einmaligen Betriebskostenpauschalen soll der besonderen Situation von Soloselbstständigen, insbesondere Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden, Rechnung getragen werden. Innerhalb von vier Tagen sind hier bereits Anträge mit einem Volumen von 31 Millionen Euro eingegangen. Vorschusszahlungen in Höhe von 28 Millionen Euro konnten bereits gewährt werden.
Das Corona-Infektionsgeschehen stellt für die bayerische Wirtschaft absehbar über die Jahresmitte hinaus eine enorme Belastung dar. Das Unterstützungsinstrumentarium der LfA Förderbank Bayern und der Bayernfonds werden von der bayerischen Wirtschaft gut angenommen und auch weiterhin benötigt. Deshalb hat der Ministerrat heute beschlossen, dass die bayerischen Corona-Hilfsmaßnahmen verlängert und ausgebaut werden. Die Instrumente der LfA, die Risikoentlastungen des Freistaats Bayern zu Gunsten der LfA und der Bayernfonds werden bis Ende 2021 zu verlängert. Ein Teil der Unterstützungsmaßnahmen wird zudem durch Anhebung des Höchstbetrags für Kleinbeihilfen von 800.000 Euro auf 1,8 Mio. Euro an den Finanzierungsbedarf betroffener Unternehmen und Organisationen angepasst.

Coronavirus – Wo bekomme ich Informationen und Unterstützung?

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat hier wichtige Informationen und Links für betroffene Unternehmen zusammengestellt.

https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/

In Bayern ist die IHK für München und Oberbayern für die Abwicklung der Programme zuständig. Hier sind Informationen zu den Programmen und weiteren Themen

https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/corona/