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17.06.2019 | Abgeordnetenbüro

Unterstützung bei Vereinsfeiern und Festen

Neuaufgelegtes Merkblatt informiert über baurechtliche Anforderungen

München. Tradition wird in Bayern großgeschrieben. Volksfeste, Vereinsfeiern, und allerhand Anlässe des friedlichen Beisammenseins sind wichtige Fixpunkte.



Um die Sicherheit von Besucherinnen und Besuchern zu gewährleisten, gelten für Festveranstaltungen bauliche Mindestanforderungen.

Zusammen mit dem Beauftragten für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr jetzt das Merkblatt für Vereinsfeiern neu aufgelegt, mit dem Veranstalter sich informieren können.

Hier geht’s direkt zum Merkblatt:

https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/med/aktuell/190529_merkblatt_vereinsfeier_internet.pdf