Eric Beißwenger MdL
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Aktuelles

11.08.2021

Hochwasser-Hilfsprogramm für Landwirtschaft

Landwirte im Oberallgäu können Anträge für Hochwasser-Soforthilfe stellen

Oberallgäu. Landtagsabgeordneter Eric Beißwenger weist darauf hin, dass Landwirte und Waldbesitzer, die Schäden beim Hochwasser im Juli erlitten haben, noch in dieser Woche die staatliche Soforthilfe beantragen können. Laut Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber stehen die Rahmenbedingungen für das Hilfsprogramm Hochwasser 2021 jetzt fest. Bund und Länder haben die finanzielle Soforthilfen beschlossen. Je nach Schadenshöhe können betroffene Betriebe mit Zahlungen zwischen 2.500 Euro und maximal 100.000 Euro unterstützt werden.
Mit inbegriffen sind auch Gartenbau, Teichwirtschaft und die Fischerei. Die Soforthilfe bezieht sich nicht nur auf Wirtschaftsgebäude, Maschinen und technische Ausstattung sondern auch auf Verluste von Vieh und Vorräten sowie Schäden an den bewirtschafteten Flächen.

Der Ausgleichssatz für nachweislich nicht versicherbare Hochwasserschäden beträgt 50 Prozent. Schäden, gegen die eine Versicherung möglich gewesen wäre, werden zu 25 Prozent ausgeglichen. Die Gebietskulisse für die Hilfsmaßnahmen orientiert sich am Auftreten hundertjährlicher Hochwasser (HQ 100) und umfasst Teile von Ober-, Mittel- und Unterfranken sowie Oberbayern. In Schwaben ist der Landkreis Oberallgäu einbezogen.

Die Schäden sind durch das Beiziehen von Sachverständigen wie zum Beispiel den Schadenschätzern des Berufsstands, aber auch zusätzlich durch eigene Dokumentationen nachvollziehbar darzulegen. Schäden an Beständen, die durch sogenannte widrige Witterungsverhältnisse wie z. B. Starkregen, vermischt mit Sturm und/oder Hagel entstanden sind, können allerdings ausdrücklich nicht über das Hilfsprogramm Hochwasser 2021 geltend gemacht werden. Ein Ausgleich für Schäden an Objekten eigenständiger gewerblicher Unternehmen (z. B. Biogasanlage, PV-Anlage) ist über das Hilfsprogramm für die gewerbliche Wirtschaft zu beantragen.

Nähere Informationen zum Hilfsprogramm Hochwasser 2021 der Landwirtschaftsverwaltung gibt es beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) sowie im Förderwegweiser auf der Internetseite des Staatsministeriums www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/003555/index.php

Hilfsprogramm Hochwasser 2021
www.stmelf.bayern.de/hochwasser

Betriebe mit Futterknappheit dürfen in der genannten Gebietskulisse brachliegende Flächen als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) sowie sonstige Bracheflächen ohne vorherige Einzelgenehmigung durch das örtliche Landwirtschaftsamt für Futterzwecke in der Tierhaltung nutzen.

Allen Betrieben, die aufgrund der Unwetterereignisse in Liquiditätsschwierigkeiten stecken, steht das Kreditangebot der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur Verfügung. Durch die Hochwasserereignisse nachweislich in ihrer Existenz gefährdete landwirtschaftliche Betriebe haben – unabhängig von der vorgenannten Gebietskulisse – die Möglichkeit, bei den Kreisverwaltungsbehörden Notstandsbeihilfen aus dem Härtefonds Finanzhilfen zu beantragen. Außerdem gewährt die Finanzverwaltung auf Antrag steuerliche Erleichterungen (wie z. B. Steuerstundungen) zur Vermeidung unbilliger Härten.